Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Laubscher Möbel
Möbel sind Vertrauenssache. Darum regeln wir Kauf, Massanfertigung, Lieferung und Restaurierung so, dass es für beide Seiten sauber und verständlich bleibt. Klingt trocken? Ein bisschen vielleicht — aber klare Regeln machen gute Projekte erst richtig entspannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die ausführlichen Vertragsbedingungen werden über den juristischen Prozess gepflegt und hier eingebunden. So bleibt die Seite kompakt, gut wartbar und trotzdem vollständig. Wer liest gerne Seiten voller Kleingedrucktem ohne Struktur?
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Bestellungen, Aufträge und Serviceleistungen von Laubscher Möbel, insbesondere für den Verkauf von Möbeln, individuelle Anfertigungen sowie Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Holzmöbeln.
2. Vertrag und Ausführung
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte bestätigt oder ein Auftrag schriftlich freigegeben wird. Bei Massanfertigungen zählen Skizzen, Materialwahl und Ausführung als verbindliche Grundlage. Genau das will man doch bei einem Möbelstück, oder?
3. Materialien und Herstellung
Wir arbeiten mit sorgfältig ausgewählten Hölzern und passenden Oberflächenbehandlungen. Natürliche Unterschiede in Maserung, Farbe und Struktur sind kein Mangel, sondern Teil des Charakters.
4. Lieferung und Übergabe
- Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, können sich bei Sonderanfertigungen aber verschieben.
- Die Übergabe erfolgt in der Regel am vereinbarten Ort in der Schweiz.
- Offensichtliche Schäden sollten direkt bei der Lieferung gemeldet werden.
5. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen. Bei grösseren Projekten können Akontozahlungen verlangt werden. Fair enough — so bleibt die Produktion planbar und die Qualität gesichert.
6. Reparatur und Restaurierung
Bei Restaurierungen arbeiten wir behutsam und so materialschonend wie möglich. Nicht jedes alte Möbelstück braucht die gleiche Behandlung; manchmal ist die leise Lösung die beste.
7. Haftung und Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Nutzung, normale Abnutzung oder nicht autorisierte Eingriffe.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig. Falls eine Regelung unwirksam sein sollte, bleibt der Rest der Vereinbarung bestehen.
Noch eine Frage zu einem Auftrag?
Dann schreiben oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Details zu AGB, Lieferbedingungen und Restaurierungen gerne persönlich. Warum kompliziert, wenn es auch direkt geht?