Laubscher Möbel Möbel mit Seele & Handwerk
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Rechtlich klar, menschlich lesbar

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Laubscher Möbel

Möbel sind Vertrauenssache. Darum regeln wir Kauf, Massanfertigung, Lieferung und Restaurierung so, dass es für beide Seiten sauber und verständlich bleibt. Klingt trocken? Ein bisschen vielleicht — aber klare Regeln machen gute Projekte erst richtig entspannt.

Massarbeit Jedes Stück wird individuell abgestimmt.
Lieferung Termine, Übergabe und Sorgfalt sind festgehalten.
Service Reparatur und Restaurierung bleiben transparent.
Arbeitsbereich in einer Zürcher Möbelwerkstatt mit handgefertigten Holzplatten, Werkzeugen und warmem Licht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die ausführlichen Vertragsbedingungen werden über den juristischen Prozess gepflegt und hier eingebunden. So bleibt die Seite kompakt, gut wartbar und trotzdem vollständig. Wer liest gerne Seiten voller Kleingedrucktem ohne Struktur?

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Bestellungen, Aufträge und Serviceleistungen von Laubscher Möbel, insbesondere für den Verkauf von Möbeln, individuelle Anfertigungen sowie Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Holzmöbeln.

2. Vertrag und Ausführung

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte bestätigt oder ein Auftrag schriftlich freigegeben wird. Bei Massanfertigungen zählen Skizzen, Materialwahl und Ausführung als verbindliche Grundlage. Genau das will man doch bei einem Möbelstück, oder?

3. Materialien und Herstellung

Wir arbeiten mit sorgfältig ausgewählten Hölzern und passenden Oberflächenbehandlungen. Natürliche Unterschiede in Maserung, Farbe und Struktur sind kein Mangel, sondern Teil des Charakters.

4. Lieferung und Übergabe

  • Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, können sich bei Sonderanfertigungen aber verschieben.
  • Die Übergabe erfolgt in der Regel am vereinbarten Ort in der Schweiz.
  • Offensichtliche Schäden sollten direkt bei der Lieferung gemeldet werden.

5. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen. Bei grösseren Projekten können Akontozahlungen verlangt werden. Fair enough — so bleibt die Produktion planbar und die Qualität gesichert.

6. Reparatur und Restaurierung

Bei Restaurierungen arbeiten wir behutsam und so materialschonend wie möglich. Nicht jedes alte Möbelstück braucht die gleiche Behandlung; manchmal ist die leise Lösung die beste.

7. Haftung und Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Nutzung, normale Abnutzung oder nicht autorisierte Eingriffe.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig. Falls eine Regelung unwirksam sein sollte, bleibt der Rest der Vereinbarung bestehen.

8006 Zürich Präsenz vor Ort für Beratung und Abholung
+41789443106 Direkter Kontakt für Rückfragen und Aufträge
[email protected] Schriftlich, klar und dokumentierbar

Was hier wichtig ist

Transparenz zuerst

Preise, Termine und Materialien werden im Angebot festgehalten. Keine Überraschungen.

Fragen? Immer gern.

Unklare Punkte klären wir lieber vor dem Start als mitten im Prozess.

Schriftliche Freigabe

Gerade bei Massarbeit lohnt sich eine saubere Bestätigung. Das spart Zeit.

Noch eine Frage zu einem Auftrag?

Dann schreiben oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Details zu AGB, Lieferbedingungen und Restaurierungen gerne persönlich. Warum kompliziert, wenn es auch direkt geht?

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